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Gebäude Energie Gesetz

Ab 01.01.2024
  • In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren (Datum des Bauantrages entscheidend)
  • Beginn der Übergangsfrist für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bei Baulücken - verbindiviche Beratung durch Energieberater oder Installateur notwendig
Ab 30.06.2026
  • Ende der Übergangsfrist in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • Betrieb von neu eingebauten Heizungen ab diesem Zeitpunkt nur mit 65% erneuerbaren Energien in Neubaugebieten möglich
Ab 30.06.2028
  • Ende der Übergangsfrist in kleineren Städten (unter 100.000 Einwohner) - frühere Fristen möglich - bei Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung und zusätzlicher Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die veröffentlicht sein muss
  • Betrieb von neu eingebauten Heizungen ab diesem Zeitpunkt nur mit 65% erneuerbaren Energien in Neubaugebieten möglich
Ab 2029
  • Betrieb der Öl- oder Gasheizungen die während der Übergangsphase bis 2026/2028 eingebaut wurden mit mindestens 15 Prozent Bioenergie - "Green Fuels" bzw. grüne Gas
Ab 2035
  • Erhöhung des Bioenergie-Anteils auf 30 Prozent
Ab 2040
  • Erhöhung des Bioenergie-Anteils auf 60 Prozent
Ab 2045
  • Erhöhung des Bioenergie-Anteils auf 100 Prozent

Regelungen zu bestehenden Heizungen

  • Weiterbetrieb ist erlaubt bis die gesetzliche maximale Betriebszeit des Heizkessels von 30 Jahren erreicht ist
    • Ausnahme von der „30 Jahre“ Regel:
      • Für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel
      • Heizungsanlagen mit Nennleistung unter 4 oder größer als 400 KW
      • Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude seit 01.02.2002 selbst bewohnen
  • Kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden
  • Nur bei irreparabel defekten Heizungen gelten die Bestimmungen wie für Neueinbau, es gibt jedoch Übergangslösungen
    • B. Einbau einer gebrauchten Gasheizung oder eine Miet-Gasheizung
    • Übergangsfristen von fünf bzw. bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren bis auf 65 Prozent erneuerbare Energie umgestiegen werden muss (max. 10 Jahre bei einem möglichen Anschluss an ein Wärmenetz)

Gut zu wissen

Gibt es Ausnahmeregeln beim GEG?

Das GEG enthält Härtefallklausen. Dies bedeutet, dass im Einzelfallgeprüft wird, ob die Umsetzung der 65 Prozentregel wegen unzumutbarer Härte z.B. bei Unwirtschaftlichkeit oder besonderen persönlichen, baulichen oder sonstigen Umständen nicht durchgesetzt wird. Dazu muss ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Was zählt zu erneuerbaren Energien?

Energiegewinnung aus Sonne, Wind, Geothermie(Erdwärme), Biomasse, Holz und Wasserkraft

Wie können die 65% erneuerbare Energie umgesetzt werden?

Es stehen verschiedene Erfüllungsoptionen zur Verfügung, die technologieoffen gestaltet sind. U.a.

  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
  • Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
  • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt
  • Stromdirektheizung
  • Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz

Übrigens wird eine (vorhandene) Solarthermieanlage zur Warmwassergewinnung anteilig auf die erforderliche Erneuerbaren-Quote angerechnet.

Wie weise ich den Anteil der Nutzung der erneuerbaren Energien nach?

Es gilt die sogenannte Vermutungsregel. Dies bedeutet, wurde eine Standardmöglichkeit der Erfüllungsoptionen ausgewählt z.B. der Kauf einer Wärmepumpe reicht dies aus. Der Nutzungsanteil der 65 Prozent muss im Einzelfall nicht rechnerisch nachgewiesen werden. Bei individuellen Lösungen muss der Erneuerbare-Anteil von einer nach dem Gesetz fachlich befugten Person berechnet und bescheinigt werden.

Bei Betrieb eines Gaskessels mit 65 Prozent Biomethan müssen die Rechnungen über den Biomethanbezug über 5 Jahre aufbewahrt werden. Auch bei Fernwärme oder Wasserstoff sind die Lieferantenbelege aufzubewahren.

Warum ist eine Energieberatung verpflichtend?

Bei der Energieberatung geht es um die Energieeffizienz eines Wohngebäudes. Die Energieberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Thema Klimaschutz. Es soll auf wirtschaftliche Risiken durch steigende CO₂-Preise und über Alternativen im Bereich erneuerbare Energien informiert werden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Aktuelle Förderprogramme vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie unter den folgenden Link:

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html

Die Anpassung der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) befindet sich noch in der Abstimmung. Wir gehen davon aus, dass diese dann ebenfalls unter dem obigen Link zu finden sind.

Was bedeutet Hybridlösungen für Ölheizungen?

Technisch gesehen bedeutet „HYBRID“, dass verschiedene Technologien miteinander kombiniert werden.

Steht erneuerbare Energie zur Verfügung, wird diese genutzt. Steht die erneuerbare Energie nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung, springt automatisch und zuverlässig die Ölheizung ein. Eine zuverlässige Heiz- und Warmwasserversorgung ist somit immer gewährleistet.

Was sind Green Fuels?

Green Fuels sind alternative flüssige Brennstoffe, die synthetisch hergestellt werden können. Sie sollen das fossile Heizöl langfristig ersetzen. Sie können Heizöl in wachsenden Anteilen bis zu 100 Prozent beigemischt werden. Ihr Einsatz gilt als CO2-neutral, da sie die Umwelt kaum belasten. Bei der Produktion wird zum Beispiel auf biobasierte Abfälle und Reststoffe zurückgegriffen.

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